AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

curasan AG, Lindigstr. 4, 63801 Kleinostheim, Deutschland

 

  1. Allgemeines

(1) Wir liefern ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) im Sinne des § 14 BGB auf der Grundlage unserer Geschäftsbedingungen, die somit für alle unsere Leistungen und Angebote sowie für künftige Geschäftsbeziehungen gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten unsere Bedingungen als angenommen.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind ebenfalls nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

  1. Abschluss des Vertrags

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, wir geben eine abweichende, ausdrückliche, schriftliche Zusage ab. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Muster, Abbildungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

(2) Bestellungen sind für uns verbindlich, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigt haben.

 

  1. Preise, Preisänderungen

(1) Unsere Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe gesondert zu entrichten.

(2) Ab einem Bestellwert von 500,00 Euro liefern wir innerhalb der Europäischen Union versandkostenfrei, für Bestellungen unter 500,00 Euro berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 50,00 Euro. Für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union berechnen wir Versand- und Zollgebühren gemäß dem jeweiligen Angebot.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen.

 

  1. Lieferung

(1) Angegebene Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unverbindlich. Wir bemühen uns jedoch, sie einzuhalten.

(2) Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt im Sinne der aktuellen Definition der Internationalen Handelskammer (ICC), auf Verzögerungen in der internationalen Lieferkette, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so sind wir berechtigt, entweder die Lieferung unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit von bis zu 14 Tagen nachzuholen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wenn die Behinderung 3 Monate über den vereinbarten Liefertermin hinaus andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wenn wir die Lieferverzögerung zu vertreten haben und in Verzug geraten, kann der Kunde nach vorheriger Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im Falle unseres Verzuges beträgt die zu setzende Nachfrist mindestens 3 Wochen und beginnt erst mit dem Zugang der schriftlichen Nachfristsetzung bei uns.

(5) Weitere Ansprüche wegen Lieferverzuges bestimmen sich ausschließlich nach § 6, Absätze (7) und (8) dieser Bedingungen.

(6) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

 

  1. Übertragung des Risikos

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder im Falle der Versendung mit dem Verlassen unseres Werkes oder Lagers auf den Kunden über. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

  1. Abnahme, Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Ablieferung, unter Vorlage des Lieferscheins und möglichst eines Musters schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß erbracht. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Ablieferung der von uns gelieferten Ware.

(2) Weist der Liefergegenstand einen Sachmangel auf, so sind wir zur Neulieferung oder zur Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung berechtigt; im letzteren Fall haben wir Anspruch auf mindestens zwei Nachbesserungsversuche. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, werden von uns getragen.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Im Falle der Nacherfüllung wird die gleiche Gewährleistung wie für den ursprünglichen Liefergegenstand übernommen.

(5) Eine Verpflichtung zur Annahme von Rücksendungen und Neulieferungen im Falle der Weiterentwicklung unserer Produkte besteht für vorher gelieferte Ware nicht.

(6) Soweit wir Auskünfte oder Vorschläge zur Verwendung unserer Produkte erteilen, tun wir dies nach bestem Wissen und Gewissen und haften nur, wenn dafür eine zusätzliche Gegenleistung vereinbart wurde.

(7) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund:

- für die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

- für die Verletzung anderer Rechtsgüter oder Rechte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

- für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit garantiert wurde;

- bei Mängeln des Liefergegenstandes in dem Umfang, in dem nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird;

- Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(8) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Einbehaltung von Eigentum

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und seine gesetzlichen Vertreter zustehen oder zustehen werden, sowie bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir für den Kunden eingegangen sind, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen erst freigeben, wenn ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% deutlich übersteigt

(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum oder Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Die Verwahrung der Ware erfolgt unentgeltlich.

(3) Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Übertragungen, Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretene Forderung aus unserer Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unser Verlangen ist die Abtretung offen zu legen, die erforderlichen Auskünfte einzuholen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum oder Miteigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Daraus entstehende Kosten oder Schäden gehen zu Lasten des Kunden.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

  1. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind ohne Abzug als Vorauszahlung oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns.

 

(2) Soweit unser Kunde mit der Bezahlung unserer Rechnung in Verzug gerät, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

 

(3) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu oder wenn die behaupteten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Die Gebühren für den Geldtransfer sind vom Kunden zu zahlen.

 

  1. Zuständigkeit; anwendbares Recht; Teilnichtigkeit

(1) Für Geschäftskunden, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Kunden, die einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angehören, wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart, auch wenn der Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollte eine Bestimmung in unseren Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind von uns und dem Kunden gemeinsam durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit gesetzlich zulässig, den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck erreicht.

 

curasan AG

Kleinostheim, Mai 2023