Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der curasan AG, Lindigstraße 4, 63801 Kleinostheim

1. Im Allgemeinen

(1) Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage unserer Geschäftsbedingungen, die daher für alle unsere Leistungen und Angebote sowie für künftige Geschäftsbeziehungen gleichermaßen gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf. Spätestens mit der Annahme unserer Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklärt haben. Ebenso sind Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zusichern. Muster, Abbildungen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt wird.
(2) Verträge werden für uns verbindlich, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigt haben.

3. Preise; Preisänderungen

(1) Unsere Preise sind Nettopreise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist in der jeweils gültigen Höhe gesondert zu entrichten.

(2) Bei Bestellungen über 500,00 Euro liefern wir innerhalb der Europäischen Union versandkostenfrei, bei Bestellungen unter 500,00 Euro berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 50,00 Euro. Für Lieferungen außerhalb der Europäischen Union berechnen wir Versand- und Zollgebühren entsprechend dem jeweiligen Angebot.

(3) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend gestiegener Kosten aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreiserhöhungen zu erhöhen.

4. Lieferung

(1) Angegebene Liefertermine sind mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung unverbindlich, wir sind jedoch bemüht, diese einzuhalten.
(2) Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Verzögerung von 14 Tagen (einschließlich einer angemessenen Anlauffrist) hinauszuschieben Frist) oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Dauert die Behinderung länger als 3 Monate über den vereinbarten Liefertermin hinaus, ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Ist die Lieferverzögerung auf unser Verschulden zurückzuführen und geraten wir in Verzug, so kann der Kunde nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die für den Fall unseres Verzuges zu setzende Nachfrist beträgt mindestens 3 Wochen und beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Nachfristsetzung bei uns.
(5) Weitere Ansprüche wegen Lieferverzuges bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 6 Abs. (7) (8) dieser Bedingungen.
(6) Eine weitergehende Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

5. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die den Transport ausführende Person bzw. bei Versendung mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers auf den Auftraggeber über. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Akzeptanz; Mängelrüge; Garantie

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung, unter Vorlage des Lieferscheins und, soweit möglich, einer Probe schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(2) Weist der Liefergegenstand einen Sachmangel auf, sind wir zur Nachlieferung oder zur Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung berechtigt; im letzteren Fall stehen uns mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu. Die durch die Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu unseren Lasten.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Im Falle der Nacherfüllung wird die gleiche Gewährleistung übernommen wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
(5) Eine Rücknahme- und Rücklieferungspflicht im Falle der Weiterentwicklung unserer Produkte besteht für die vor diesem Zeitpunkt gelieferte Ware nicht.
(6) Soweit wir Auskünfte oder Anregungen zur Verwendung unserer Produkte geben, tun wir dies nach bestem Wissen und übernehmen eine Haftung nur, wenn hierfür eine Gegenleistung vereinbart wurde.
(7) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir, gleich aus welchem ​​Rechtsgrund:
– bei fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit;
– für die Verletzung sonstiger Rechts- oder Rechtsgüter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
– für Mängel, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde;
– für Mängel des Liefergegenstandes im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen;
– Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(8) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden und seine gesetzlichen Vertreter zustehen oder zustehen, sowie bis zur vollständigen Freistellung aus sämtlichen Eventualverbindlichkeiten, die wir gegenüber dem Kunden eingegangen sind Im Namen unseres Auftraggebers werden uns folgende Sicherheiten eingeräumt, die auf Verlangen nur insoweit herauszugeben sind, als ihr Wert die Forderungen deutlich um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets durch uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum oder Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf uns übergeht. Die Verwahrung der Ware erfolgt unentgeltlich.
(3) Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Übereignungen, Verpfändungen und Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung) an der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Unter Vorbehalt des Widerrufs ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Auf unser Verlangen ist die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte einzuholen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum oder Miteigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Dadurch entstehende Kosten bzw. Schäden sind vom Kunden zu tragen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs bei uns.
(2) Zur Annahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Auch diese nehmen wir nur zahlungshalber entgegen. Daraus resultierende Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort zahlbar.
(3) Sobald unser Kunde mit der Begleichung unserer Rechnung in Verzug gerät, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
(4) Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, löst er Schecks oder Wechsel nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein, ist ein Insolvenzantrag oder ein Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gestellt, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der Kaufpreisforderung zu verlangen Der volle Betrag ist fällig, auch wenn wir Schecks und Wechsel angenommen haben. Darüber hinaus sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen und nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu oder wenn die behaupteten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Gebühren für den Geldtransfer sind vom Kunden zu tragen.

9. Gerichtsstand; anwendbares Recht; teilweise Leerheit

(1) Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Kunden, die öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Aschaffenburg als Gerichtsstand vereinbart, auch wenn der Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Individualrechts über den Abschluss internationaler Kaufverträge über bewegliche Sachen und des Individualrechts über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
(3) Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Unwirksame Bedingungen sind von uns und dem Kunden gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die den gewünschten wirtschaftlichen Zweck erfüllt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

curasan AG
Kleinostheim 16.03.2022

Hierbei handelt es sich um eine Übersetzung der Original-Geschäftsbedingungen in Deutsch. Im Streitfall gelten ausschließlich die deutschen Original-Geschäftsbedingungen.