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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

der curasan AG, Lindigstraße 4, 63801 Kleinostheim

1. Im Allgemeinen

(1) Wir liefern ausschließlich auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen, die somit für alle unsere Leistungen und Angebote auch für künftige Geschäftsbeziehungen gleichermaßen gelten, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Ebenso sind Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen nur wirksam, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird.

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zusichern. Muster, Abbildungen und Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
(2) Verträge sind für uns verbindlich, wenn wir ihre Annahme schriftlich bestätigt haben.

3. Preise; Preisänderungen

(1) Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die geschuldete Mehrwertsteuer ist in der jeweils geltenden Höhe gesondert zu entrichten.
(2) Unsere Preise verstehen sich innerhalb Deutschlands ab einem Auftragswert von 150,00 Euro ab Werk bzw. Auslieferungslager einschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
Bei einem Auftragswert unter 150,00 Euro müssen wir die vorgenannten Mehrkosten in Höhe von 5,00 Euro innerhalb Deutschlands gesondert in Rechnung stellen.
Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten behalten wir uns Preiserhöhungen im Hinblick auf Kostensteigerungen durch Tariferhöhungen oder Materialkostenerhöhungen vor.

4. Lieferung

(1) Angegebene Liefertermine sind mangels weiterer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung unverbindlich, wir bemühen uns jedoch, diese einzuhalten.
(2) Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen, sind wir berechtigt, die Lieferung entweder um die Dauer der Verzögerung von 14 Tagen (einschließlich einer angemessenen Anlaufzeit) hinauszuschieben Frist) oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Dauert die Behinderung 3 Monate über den vereinbarten Liefertermin hinaus, so ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Ist der Lieferverzug von uns zu vertreten und geraten wir in Verzug, so kann der Kunde nach vorheriger angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die im Falle unseres Verzuges zu setzende Nachfrist beträgt mindestens 3 Wochen und beginnt erst mit Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Nachfristsetzung.
(5) Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 6 Abs. (7) (8) dieser Bedingungen.
(6) Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

5. Gefahrenübergang

(1) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die den Transport ausführende Person oder mit der Versendung beim Verlassen unseres Werkes oder Lagers auf den Auftraggeber über. Verzögert oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6. Annahme; Mängelrüge; Garantie

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung, unter Vorlage des Lieferscheins und möglichst eines Musters schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb vorgenannter Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(2) Weist der Liefergegenstand einen Sachmangel auf, sind wir zur Nachlieferung oder zur Mangelbeseitigung durch Nachbesserung berechtigt; im letzteren Fall stehen uns mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu. Die durch die Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Im Falle der Nacherfüllung wird die gleiche Gewährleistung wie für den ursprünglichen Liefergegenstand gewährt.
(5) Eine Rücknahme- und Nachlieferungspflicht bei Weiterentwicklung unserer Produkte für zuvor gelieferte Ware besteht nicht.
(6) Soweit wir Auskünfte oder Anregungen zur Verwendung unserer Produkte geben, tun wir dies nach bestem Wissen und haften nur, wenn hierfür eine zusätzliche Gegenleistung vereinbart wurde.
(7) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir gleich aus welchem ​​Rechtsgrund:
– wegen fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit;
– für die Verletzung sonstiger Rechts- oder Rechtsgüter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
– für Mängel, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde;
– für Mängel des Liefergegenstandes im Umfang der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen;
– bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(8) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Begleichung aller Forderungen uns gegenüber, die uns aus allen Rechtsgründen gegen den Kunden und seine gesetzlichen Vertreter zustehen oder zustehen werden, sowie bis zur vollständigen Freistellung aus allen Eventualverbindlichkeiten, die wir gegenüber dem Kunden eingegangen sind Für uns werden folgende Sicherheiten eingeräumt, die auf Verlangen nur dann herauszugeben sind, wenn ihr Wert die Forderungen deutlich um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch für uns unverbindlich. Erlischt unser Eigentum oder Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Die Verwahrung der Ware erfolgt unentgeltlich.
(3) Der Kunde ist grundsätzlich berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Übertragungen, Verpfändungen und Sicherungsübereignungen für eine Forderung an Dritte sind unzulässig. Alle Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen (Versicherung, unerlaubte Handlung) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Er ist widerruflich berechtigt, die abgetretene Forderung auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unser Verlangen ist die Abtretung offenzulegen, die erforderlichen Auskünfte einzuholen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum oder Miteigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Daraus resultierende Kosten oder Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Zahlung

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Maßgebend ist der Tag des Zahlungseingangs bei uns.
(2) Zur Annahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Auch diese nehmen wir nur zahlungshalber an. Anfallende Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
(3) Sobald unser Kunde mit der Begleichung unserer Rechnung in Verzug gerät, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von mindestens 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
(4) Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, löst er Schecks oder Wechsel nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein, liegt ein Insolvenzantrag oder Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der Forderung zu verlangen vollen Betrag, auch wenn wir Schecks und Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nach Treu und Glauben zu verlangen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu oder wenn die behaupteten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Gebühren für die Geldüberweisung trägt der Kunde.

9. Gerichtsstand; anwendbares Recht; teilweise Leerheit

(1) Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Aschaffenburg als Gerichtsstand vereinbart, auch wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Individualrechts über den Abschluss internationaler Kaufverträge über bewegliche Sachen und des Individualrechts über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
(3) Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind von uns und dem Kunden gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die den gewünschten wirtschaftlichen Zweck erfüllt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

curasan AG
Kleinostheim 16.03.2022

Dies ist eine Übersetzung der originalen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache. Im Streitfall gelten die deutschen Original-Geschäftsbedingungen.